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Förderpläne

Auf der Grundlage des Pädagogischen Tags am 8.3.2017 wurden in Gesamtkonferenz und Schulkonferenz folgende Grundsätze für die Förderplanarbeit an der Elisabethschule beschlossen:

Ziele

Die Förderpläne sollen

Zeiten

  1. Termin: zum Elternsprechtag im November, Förderzeitraum bis zum Halbjahreswechsel (bei Bedarf Fortsetzung)
  2. Termin: mit Halbjahrjahreszeugnis, Förderzeitraum bis zu den Osterferien (betroffene Fächer werden in der Zeugniskonferenz festgelegt, bei Bedarf Fortsetzung)
  3. Termin: mit den Mahnbriefen nach den Osterferien, Förderzeitraum bis zu den Zeugniskonferenzen im Sommer

Bei der Wiederholung eines Schuljahres wird kein Förderplan erstellt. Die Wiederholung ersetzt den Förderplan.

Form

Der Förderplan wird von jeder einzelnen Lehrkraft einzeln erstellt, übergeben und überprüft.

Der Förderplan ist ein Arbeitsplan. Sein Herzstück sind konkrete Aufgaben, die in kurzen Zeiträumen überprüfbar bearbeitet werden können (SMART-Regel). Eltern und Schüler/innen sollen beteiligt werden und die Verbindlichkeit durch Unterschrift bestätigen.

Das u.a. Formular ist zu verwenden.

Dokumentation

Die Übergabe wird i.d.R. in einem Beratungsgespräch protokolliert. Das u.a. Formular ist zu verwenden. Eine Kopie wird in der Schülerakte hinterlegt.


Dokumente