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Hitze-"frei"

Man macht sich als Schulleiter mit keiner Entscheidung so beliebt wie mit derjenigen für Hitzefrei. Bei Lichte besehen ist es aber nicht sehr weise, Kinder bei 38 Grad Celsius im Schatten aus einem deutlich kühleren Schulgebäude hinauszuschicken, wo sie schließlich eine Stunde an der Bushaltestelle in der Sonne auf ihren Bus warten, ohne dass Erwachsene ihnen im Notfall helfen könnten.

Geeignete Maßnahmen

Für die Elisabethschule gilt deshalb generell, dass von den Lehrkräften geeignete Maßnahmen innerhalb der Schule bzw. des Schulgeländes ergriffen werden, je nach Alter, Raumtemperaturen und Unterrichtsvorhaben. In den Sportstätten gelten selbstverständlich besondere Vorsichtsmaßnahmen (Ozonwerte!); ggf. müssen die Sportgruppen in die Schule zurückkommen.

Hitzefrei

Wenn sich der Schulleiter bei vorher absehbarer, großer Hitze entschließt, Unterricht ausfallen zu lassen, also Hitzefrei zu geben, lässt er dies am Tag vorher von den Lehrkräften in die Schüler-Journale diktieren und veröffentlicht diese Information auf der Homepage. Diejenigen Schüler/innen der Klassen 5 bis 8, die durch Unterschrift ihr Einverständnis erklärt haben, können am nächsten Tag nach der 5. Stunde entlassen werden. Die anderen müssen unterrichtet werden und werden am Nachmittag vom Ganztagsteam betreut. Die Schüler/innen der Klassen 9 und 10 können auch ohne Elternunterschrift nach Hause entlassen werden.

Für die Oberstufe gibt es kein Hitzefrei.

Rechtsgrundlagen

Zu beachten sind der einschlägige Erlass des Hessischen Kultusministers und die entsprechende Verfügung des Staatlichen Schulamts, die unten verlinkt sind.


Dokumente

Hitzefrei-Erlass des Hessischen Kultusministeriums

Verfügung des Staatlichen Schulamts