Grundsätzlich sind Lehrkräfte, Schüler/innen und Eltern verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, innerhalb und außerhalb von Schulveranstaltungen.
Darüber hinaus kann es sein, dass Schüler/innen mit chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen besonderer Hilfe der Lehrkräfte bedürfen, entweder im Unterricht oder während außerunterrichtlicher Veranstaltungen, z.B. bei Klassenfahrten.
Die Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen durch Lehrkräfte (z.B. die Verabreichung von Medikamenten) ist durch eine Richtlinie des Hessischen Kultusministers geregelt.
Weitere Hinweise finden sich in der Informationsschrift der Unfallkasse Hessen.
Damit Lehrkräfte medizinische Hilfsmaßnahmen vornehmen können, sollte eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, wie sie von der Unfallkasse vorformuliert wurde.
Für weitere Frage wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Schulsanitätsdiensts.