Sprechstunden

Gemäß einer Übereinkunft mit dem Schulelternbeirat aus dem Jahr 2008 sind die Sprechzeiten der Lehrer/innen nicht auf einen bestimmten Termin während des Vormittags festgelegt.

Ihrer Verpflichtung zur Beratung der Eltern kommen die Lehrer/innen in Absprache mit den Eltern nach.

Dabei bitten die Eltern über ihre Kinder (mündlich oder schriftlich per E-Mail, gerne auch via Schüler-Journal) um eine telefonische Kontaktaufnahme durch die Lehrkraft; im umgekehrten Fall wendet sich die Lehrkraft direkt an die Eltern.

Der Gesprächstermin wird so festgelegt, dass er den Möglichkeiten von Lehrkraft und Eltern entspricht: in der Regel während des Vormittags oder nach Unterrichtsschluss. In Ausnahmefällen können auch anderweitige Termine vereinbart werden.

Anrufe der Eltern nach 18.00 Uhr sind auf Notfälle zu beschränken.