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Entschuldigungen

Entschuldigungen sind nicht für vorhersehbare Ereignisse (z.B. Termin beim Kiefrorthopäden) zu verwenden, sondern i.d.R. nur für Erkrankungen oder höhere Gewalt (z.B. Unfall). Ist der Grund des Fehlens vorhersehbar, muss eine Beurlaubung beantragt werden.

Bei Klausuren und Klassenarbeiten sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigen verpflichtet, das Fehlen am gleichen Tag morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr über das Elternmodul zu melden. Volljährige Schüler/innen rufen im Sekretariat an.

Sekundarstufe I

In der Sek I werden Abwesenheiten über das Elternmodul gemeldet. Die Schüler/innen gelten damit als entschuldigt. Die Lehrkräfte tragen die Entschuldigung in „Mein Unterricht“ ein und setzen die Schüler/innen im IServ-Abwesenheitsmodul auf entschuldigt. In den AGs am Nachmittag werden weiterhin Kurshefte geführt.

Sekundarstufe II

In der Sek II entschuldigen sich die Schüler/innen schriftlich - auch bei Absenzen in einzelnen Kursen - bei Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor. Diese/dieser vermerkt die Entschuldigung in „Mein Unterricht“.

Fristen

Entschuldigungen sind binnen drei Unterrichtstagen vorzulegen, in der Oberstufe ggf. in der nächsten Tutoriumsstunde. Danach können Entschuldigungen nur noch aus wichtigen Gründen bzw. im Ausnahmefall akzeptiert werden.

Attestpflicht

Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass Entschuldigungen vorgelegt werden, die tatsächlich unbegründet sind, kann die Klassenkonferenz beschließen, dass das Fehlen nur durch ein ärztliches Attest oder ähnliche Bescheinigungen entschuldigt werden kann. Dies gilt insbesondere für volljährige Schüler/innen, die sich selbst entschuldigen können.

Dokumentation

Alle Fehlzeiten sind in „Mein Unterricht“ zu dokumentieren und am Ende des Halbjahrs in das Zeugnis aufzunehmen.

Meldepflicht

Um Schulabsentismus frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sind gehäufte Fehlzeiten von den die Klassenlehrer/innen und Tutor/innen umgehend den Stufenleitern oder dem Schulleiter zu melden.