Lehr-/Lernmittel

In Hessen gilt im Allgemeinen Lernmittelfreiheit (LMF). Das heißt, dass alle für die Schule notwendigen Bücher über das sog. Kleine Budget von der Schule gekauft werden. Dazu sollten auch Übungshefte (z.B. Workbooks für Englisch) gehören.

Da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um immer alle Lehrbücher, Lektüren und Übungshefte anzuschaffen und auf einem aktuellen Stand zu halten, müssen Prioritäten gesetzt werden. Gelegentlich werden auch die Eltern gebeten, Übungshefte oder Lektüren zu kaufen, wenn es die Lehrkräfte für sinnvoll halten. In der Oberstufe hat es sich bewährt, dass die Lektüren für Deutsch von den Schülern gekauft werden, damit sie sie auch im Abitur verwenden können.

Mit dem Schulelternbeirat ist vereinbart, dass die Lehrkräfte über das u.a. Formular die Zustimmung der Eltern und der Schulleitung einholen, wenn sie außerhalb der Lernmittelfreiheit Lektüren oder Arbeitshefte bestellen wollen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrbücher, Lektüren und Arbeitshefte oft sehr günstig über das Internet gebraucht erworben werden können.

Die Lernmittelsammlung befindet sich im Dachgeschoss der Sporthalle (Tür gegenüber dem Sporthalleneingang). Sie wird von Herrn Kreis geleitet. Die Bücher sind dort auszuleihen.

Die Lektüren für die sprachlichen Fächer befinden sich in der Mittel- und Oberstufenbibliothek. Sie werden von Herrn Bode verwaltet und an der Theke am Eingang zur Bibiothek ausgeliehen.

Alle an die Schüler/innen ausgeliehenen Bücher werden über LITTERA mittels eines Barcodes erfasst. Generell werden alle Bücher etc. am Ende eines Schuljahres zurückgegeben und gleichzeitig die Bücher für das neue Schuljahr entliehen.

Die Termine dafür werden von den Sammlungsleitern bekannt gegeben.

Die Bücher brauchen nicht mit einem Schutzumschlag versehen werden.

Anschaffungen werden (nur!) von den Frachsprecher/innen über das Sekretariat bei der Schulleitung beantragt (siehe u.a. Formular). Die Schulleitung leitet Anträge, die ganze Jahrgänge betreffen, an Herrn Kreis weiter, wenn die Budgetmittel dafür freigegeben sind. Anträge auf Beschaffung von Lektüren etc., die nicht einen ganzen Jahrgang betreffen, werden an die Fachsprecher/innen weitergeleitet.


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