Grundsätzlich ist zwischen zwei Etats zu unterscheiden, dem städtischen Etat und dem Etat des Landes Hessen.
Der städtische Haushalt, also der Haushalt, den der Schulträger zur Verfügung stellt, ist für alle Kosten der sog. äußeren Schulverwaltung zuständig. Dabei handelt es sich um Verwaltungsaufwendungen im engeren Sinne (z.B. für das Sekretariat: Papier, Druckerpatronen), aber auch um Zuschüsse für Projekte, Bücher für die Fachschaften, für unsere Bibliotheken, Modelle für den Unterricht, Wandkarten, Beamer und andere Ausstattungsgegenstände.
Der städtische Haushalt teilt sich auf in:
Überschüssige Mittel aus dem Ergebnishaushalt können in den Investitionshaushalt übertragen werden.
Die Mittel des Landes werden im sog. Kleinen Schulbudget (KSB) zusammengefasst und dienen der Finanzierung von Ausgaben der sog. inneren Schulverwaltung, d.h. all der Ausgaben, die direkt dem Unterricht zugute kommen. Er gliedert sich in:
Diese 5 Bereiche sind gegenseitig deckungsfähig. Reste können nur 3 Jahre lang angespart werden, dann verfallen sie.
Wenn zu Beginn eines Kalenderjahres die Haushaltsansätze bekannt sind, erarbeitet der Haushalts- oder Finanzausschuss eine Vorlage für die Gesamt- und die Schulkonferenz zur Verwendung der Mittel in diesem Jahr. Dem Haushaltsausschuss gehören außer dem Schulleiter und dem Stellvertreter je ein Vertreter der drei Fachbereiche, des Sports, der SV und der Eltern an.
Anträge an den Haushaltsausschuss können jederzeit formlos gestellt werden. Es ist jeweils ein schriftliches, überprüfbares, konkretes Angebot vorzulegen.
LMF-Anträge sind durch die Fachsprecher/innen im Namen der Fachschaft zu stellen. Die Beschaffung von LMF-Mitteln ist nicht an bestimmte Fristen gebunden.