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Schulküche

Die Schulküche steht allen Mitgliedern der Schulgemeinde offen. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Absprache mit der zuständigen Lehrkraft (Frau Bouley), die Zahlung eines Nutzugsentgeltes und die Unterzeichung eines Vertrages, der den Umgang mit der Küche regelt.

schulkueche.txt · Zuletzt geändert: 17.12.2021 11:18 (Externe Bearbeitung)

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