Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


vss

Verlässliche Schule

Unterstützung bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräfte zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.

Zeitlicher Umfang der Verlässlichen Schule

Für die weiterführenden Schulen gilt, dass die Schulen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden am Vormittag treffen, indem sie ein schulinternes Vertretungskonzept erarbeiten. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann im Schulprogramm hiervon ab Jahrgangsstufe 8 abgewichen werden.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Eignung der externen Kräfte und kann bei der Auswahl auch Anbieter von Personaldienstleistungen berücksichtigen. Den Schulen stehen für den Einsatz von externen Kräften entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Im übrigen gelten die Vertretungsregelungen.

VSS — Bewerbung und Termine

Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden.

Die nächsten Gespräche zur Abgabe der Unterlagen und Abklärung der Formalia findet an der ELISABETHSCHULE statt am

Do, 19. Dezember 2024 (geändert, nicht mehr 12.12.), 12.00 Uhr. Treffen vor dem Sekretariat.

und am

Do, 16. Januar 2025, 12.00 Uhr. Treffen vor dem Sekretariat.

Zur Vorbereitung können Sie schon folgende Unterlagen ggf. ausfüllen und mitbringen. Eine Anmeldung ist in jedem Falle erforderlich: vss@elisabethschule.de

Neben Ihren Unterlagen zu Studiengang/-abschluss und Praktika (Transcript…) sowie einem Masernschutznachweis (Impfausweis), die Sie bitte mitbringen, erhalten Sie hier den Hinweis auf folgende Dokumente im Download:


Dokumente:

  • Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes
vss.txt · Zuletzt geändert: 05.12.2024 11:50 von Rüdiger Weyer

Seiten-Werkzeuge