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Verlässliche Schule

Verlässliche Schule (VSS) heißt, dass der Unterricht von der 1. bis zur 6. Stunde in den Klassen 1 bis 8 verlässlich erteilt werden muss.

Das bedeutet, dass alle Klassen bis zur Jahrgangsstufe 8 nicht vor Ende der 6. Stunde entlassen werden können. Sollte Unterricht - aus welchen Gründen auch immer - nicht erteilt werden können, muss er vertreten werden. Darauf können sich die Eltern verlassen.

Dafür hält die Schule aus den im Rahmen des Kleinen Schulbudgets zugewiesenen Haushaltsmitteln einen Pool an Vertretungslehrer/innen bereit, falls der Unterricht nicht durch Verlegung von Unterrichtsstunden oder im Wege der Vertretung durch reguläre Lehrkräfte erteilt werden kann.

Zuständig für VSS ist der Stellvertreter. Im übrigen gelten die Vertretungsregelungen.


Dokumente:

  • Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes
  • Personalbogen für VSS-Kräfte, Stand: 2018
vss.txt · Zuletzt geändert: 17.12.2021 11:18 (Externe Bearbeitung)

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