Im Laufe eine Schuljahres können bis zu zwei Studientage abgehalten werden.
Dazu heißt es in der einschlägigen Verordnung: „Schulen können bis zu zwei Unterrichtstage je Schuljahr aufgrund besonderer Veranstaltungen als Studientag durchführen. Dieser dient dem selbstständigen Arbeiten der Schülerinnen und Schüler. An diesen Tagen endet der Unterricht früher oder entfällt ganz; ein Betreuungsangebot durch die Schule ist sicherzustellen. Die Durchführung des Studientags bedarf eines Beschlusses der Gesamtkonferenz nach vorheriger Anhörung des Schulelternbeirats. Die Schulkonferenz und die untere Schulaufsichtsbehörde sind zu informieren.“
Diese Studientage finden an der Elisabethschule in der Regel während des Mündlichen Abiturs statt. Es handelt sich nicht um grundsätzlich unterrichtsfreie Tage. An diesen Tagen können z.B. Exkursionen unternommen, Klassenarbeiten geschrieben oder Projekte durchgeführt werden.
Schüler/innen, die nicht zu Hause beaufsichtigt werden können, können auf Wunsch der Eltern von der Ganztagsschule betreut werden.
Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes