In den Klassen 5 bis 10 können bis zu 8 Wandertage unternommen werden. Klassenfahrten werden darauf angerechnet. Zwei Wandertage werden mit dem Jahreskalender zentral für die ganze Schule festgelegt.
Weitere Wandertage werden individuell beantragt (Projektantrag an den Stellvertreter), Fahrten sind auf die Zahl der Wandertage anzurechnen. Bitte beachten Sie die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere die Aufsichtsverordnung.
An Wandertagen soll tatsächlich gewandert werden bzw. sollen sportliche Aktivitäten in der Natur im Vordergrund stehen. Es wird gerade eine Sammlung von Wanderrouten ausgearbeitet, die sich für halb- oder eintägige Unternehmungen eignen.
In der Qualifikationsphase sind die zentral festgelegten Wandertage i.d.R. Studientage z.B. für Klausuren, Projekte, Exkursionen oder häusliche Studien.
Wandertage beginnen in der Regel um 8.00 Uhr und dauern bis ca. 13.00 Uhr. Bei besonders schlechten Wetterbedingungen müssen die Klassen 5 bis 8 notfalls in die Schule zurückkehren, weil sie erst nach 13:00 Uhr entlassen werden dürfen (verlässliche Schule).
Wichtig: Bei der Planung von Wandertagen mit sportlichen Aktionen muss auf die nötigen Qualifikationen der Aufsichtspersonen von Sportarten geachtet werden - siehe Sport