An der Elisabethschule gilt seit 2016 folgende Regelung als Punkt 6 der Schulordnung:
„6.1 Auf dem Schulgelände, in externen Sportstätten, auf Wandertagen und Klassenfahrten besteht für Schüler/innen Video-, Tonaufnahme- und Fotografier-Verbot. Dies gilt auch z.B. beim Abigag. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft, das verantwortliche Lehrerteam oder die Schulleitung unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte.
6.2 Private Bild- und Tonträger (alle digitalen Endgeräte wie Handy, Smartphone, Tablet, mp3-Player etc.) sind von den Schüler/innen in der Schule abzuschalten oder optisch und akustisch nicht wahrnehmbar aufzubewahren. Nur in Notfällen oder nach Rücksprache mit einer Lehrkraft dürfen sie benutzt werden. Ausnahmsweise ist das Hören von Musik in Freistunden in Rückzugsbereichen erlaubt.
6.3 Oberstufenschüler/innen dürfen private Bild- und Tonträger nutzen, allerdings nicht während des Unterrichts, in den Pausen inkl. der Mittagspause während der 6. und 7. Stunde. Keine Beschränkung besteht für sie im SV-Raum, im Oberstufen-Raum und in der Oberstufenbibliothek.
6.4 Wenn Bilder, Tondokumente oder andere digitalisierte Daten während der Schulzeit oder bei Schulveranstaltungen entstanden sind, dürfen sie nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen veröffentlicht (Internet u.a.) werden.
6.5 Bei Verstoß gegen diese Regeln zur Mediennutzung können Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen nach § 82 HSchulG ergriffen werden. Im besonderen Falle kann das Handy von der Lehrkraft eingezogen werden und muss von den Eltern abgeholt werden.“
Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit Handys für Schüler/innen (im Schüler-Journal, von Eltern zu unterschreiben): handy_regeln_elisabethschule.pdf
Hinweise für Lehrkräfte zum Einsammeln von Handys (für den internen Dienstgebrauch): handy_hinweise_einsammeln.pdf
Aktennotiz bei Verstoß gegen Handy-Regeln (interner Dienstgebrauch): handy_regelverstoss_aktennotiz.docx