Aus der Rundverfügung des Staatlichen Schulamts vom 23.8.2018:
„Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Die Verwaltungsvorschrift des HMdIuS für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen in der jeweils geltenden Fassung (StAnz. 52/2017 S. 1497) wurde durch Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 17. Mai 2018 für Lehrkräfte modifiziert.
Danach gilt die Zustimmung zur Annahme der nachfolgend aufgeführten Vorteile als allgemein erteilt:
Bei Lehrkräften im Schulbereich aus besonderem Anlass übliche und nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandende Zuwendung, die einer Lehrkraft insbesondere
durch eine Personengesamtheit von Eltern oder Schülerinnen/Schülern oder einem Gremium der Schulmitbestimmung/Schulmitwirkung z. B. Schulelternbeiräte, Schülervertretungen) überreicht wird, sofern
Stichwörter: Vorteilsnahme, Korruption, Abschiedsgeschenke