Die Schulordnung enthält neben allgemeinen Verhaltensregeln auch
Die Schulordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres von den Klassenlehrer/innen und Tutor/innen in geeigneter Weise mit der Klasse bzw. dem Tutorium zu besprechen und an den Elternabenden bekanntzugeben.
Die Aufsichten sorgen bitte auch dafür, dass die Schulordnung eingehalten wird.
1. Präambel
Die Elisabethschule ist für uns ein Ort des gemeinschaftlichen Lernens und Miteinanders, an dem wir viel Zeit verbringen. Damit sich alle wohlfühlen, wollen wir gemeinsam für ein angenehmes Klima sorgen. Wir wollen uns freundlich und höflich begegnen: wir achten einander und gehen respektvoll miteinander um, wir grüßen uns gegenseitig und versuchen, einander zu helfen. Neben Achtung und Rücksichtnahme ist uns wichtig, Zivilcourage zu zeigen und in Streitfällen schlichtend einzugreifen.
In dieser Gemeinschaft soll jede/r Einzelne die Chance haben, seine Persönlichkeit gemäß individueller Neigung zu entfalten und sich zu einem selbstständigen, kritikfähigen Menschen zu entwickeln. Das Erreichen dieser Ziele schließt bei allen – Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern und Eltern – den achtungsvollen Umgang miteinander sowie die verständnisvolle Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Verantwortung und zu sozialem Verhalten ein.
Die folgende Schulordnung haben die Vertreter der Schülerschaft, Lehrerschaft und der Eltern erarbeitet, um für unsere Schule festzulegen, welche Mitverantwortung jede/r Einzelne für das Schulleben trägt.
2. Verantwortung übernehmen
Die Elisabethschule versteht sich als eine Gemeinschaft, in der jeder entsprechend seinem Alter und seinen Möglichkeiten Verantwortung für das Gelingen des Ganzen übernimmt. Verantwortung zu übernehmen bedeutet, mitzugestalten, eigene Rechte wahrzunehmen und dabei auch die Rechte des Anderen zu respektieren. Dies heißt auch, Pflichten zu akzeptieren, Ideen des Zusammenlebens zu entwickeln und zu diskutieren, selbst aktiv zu werden.
Die Lehrkräfte nehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahr und engagieren sich über ihren Unterricht hinaus, z.B. bei Klassenfahrten, Projekten, Festen, Exkursionen, in Beratungsgesprächen, Konferenzen, Ausschüssen, Gremien und bei der Wahrnehmung von vielfältigen Sonderaufgaben.
Die Eltern nehmen ihre Verantwortung wahr durch den Besuch von Elternabenden, Elternsprechtagen, Informationsveranstaltungen, Konferenzen, Darbietungen der Schüler u.a.. Besonders erwünscht ist ihre aktive Mitwirkung bei Schulfesten und den Veranstaltungen zur Studien- und Berufsorientierung.
Von den Schülern wird erwartet, dass sie in jeder Jahrgangsstufe wenigstens eine der folgenden Aufgaben übernehmen, die der Gemeinschaft als ganzer zugutekommen:
Die mit Stern (*) gekennzeichneten Aktivitäten werden im Zeugnis unter „Bemerkungen“ bescheinigt.
Es wird ausdrücklich angeregt, Aktionstage durchzuführen, an denen sich die Schulgemeinde ganz oder in einzelnen Gruppen beteiligt: Vorlesetag, mit dem Fahrrad zur Schule, zu Fuß zur Schule, Aktionstag gegen Lärm, Mottotage, Tag selbstständigen Lernens etc.
Die Schulleitung unterstützt die Arbeit der Schülervertretung. Sie gibt ihr Gelegenheit zur Abhaltung von Schülerratssitzungen, Jahrgangsversammlungen und SV-Tagen.
3. Allgemeines Verhalten im Unterricht
3.1 Jede/r ist verpflichtet, zum Unterricht pünktlich zu erscheinen. Der Unterricht soll pünktlich beendet werden.
3.2 Bei Beginn der Unterrichtsstunde sollen sich die Schüler/innen ruhig im Unterrichtsraum aufhalten und die Unterrichtsmaterialen der nächsten Stunde bereithalten. Wenn sich eine Lehrkraft um mehr als fünf Minuten verspätet, benachrichtigt die/der Klassen- oder Kurssprecher/in das Sekretariat. Die übrigen Schüler/innen verhalten sich währenddessen ruhig.
3.3 Die Schüler/innen sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und jederzeit Beiträge dazu liefern können. Das Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts zu unterlassen; in Arbeitspausen und während Klassenarbeiten bzw. Klausuren kann es von der Lehrkraft erlaubt werden. Auf dem Schulgelände ist der Konsum von Energydrinks verboten; der Konsum von Softdrinks sowie von Chips und Flips ist nicht erwünscht. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
3.4 Jeder muss in Ruhe arbeiten können; deswegen ist alles zu vermeiden, was zu Störungen des Unterrichts beitragen kann. Selbstverständlich sollte sein, niemanden auszulachen, der Fehler macht, den anderen zuzuhören und nicht dazwischen zu reden.
3.5 Lehrkräfte und Schüler/innen sorgen gemeinsam für einen aufgeräumten Klassenraum. Insbesondere säubert jede/r Schüler/in vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes den eigenen Platz und stellt den Stuhl hoch.
4. Schulordnung
4.1 Die Schule wird um 7.30 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Unterrichtsräumen bleibt jedoch bis 7.45 Uhr geschlossen. Die Cafeteria ist Aufenthaltsraum für die Fahrschüler/innen; sie wird um 7.00 Uhr geöffnet.
4.2 Aus Sicherheitsgründen darf das Schulgelände von Fußgängern nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden, also nicht durch die Zufahrt des Parkplatzes.
4.3 Mit Rücksicht auf die Mitschüler/innen ist der Aufenthalt in der unterrichtsfreien Zeit nur auf den Pausenhöfen (vor dem Schulgebäude, Roter Platz, Kastanie) und in der Cafeteria/Pausenhalle erlaubt. Damit der Unterricht nicht gestört wird, sollen sich Schüler/innen auf dem Innenhof vor dem D-Gebäude und in der Pausenhalle ruhig verhalten.
4.4 Der Aufenthalt in Fachräumen ohne Lehrkraft ist nicht gestattet.
4.5 Die Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen das Schulgelände in den Pausen, in der Mittagspause und in Freistunden nicht verlassen. Die Jahrgangsstufen 7 und 8 dürfen das Schulgelände von der 1. bis zur 6. Stunde nicht verlassen. Ab der Jahrgangsstufe 9 ist es den Schüler/innen gestattet, in Pausen, in Freistunden und in der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Die Klassenlehrer/innen weisen auf die damit verbundenen Gefahren hin und informieren die Eltern, dass die Schüler/innen außerhalb des Schulgeländes nicht mehr der Aufsicht der Schule unterliegen.
4.6 Die Schüler/innen begeben sich auf direktem Weg selbstständig zu den Sportstätten und zurück zur Schule. Ausgenommen ist der Weg zum Schwimmbad in Wehrda und ins Aquamar für die Sekundarstufe I. Die Schüler/innen sind über die Gefahren des Weges aufzuklären und die Eltern bei Elternabenden auf diese Regelung hinzuweisen.
4.7 Pausen sollen zur Bewegung genutzt werden. Mit Beginn der Pause – auch der Mittagspause – verlassen daher alle Schüler/innen der Sekundarstufe I die Klassen-, Fachräume, Flure und Treppenhäuser. Die Fachlehrer/innen sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume abgeschlossen werden. Zur Reduzierung der Unfallgefahr ist das Abstellen von Taschen in den Gängen nicht erlaubt. Der Weg zum Lehrerzimmer und zum Sekretariat führt über die Haupttreppe. Die 2. große Pause ist Ruhepause; während dieser Zeit bleibt das Lehrerzimmer geschlossen.
4.8 Der Mittel- und Oberstufe steht zur Stillarbeit die Bibliothek zur Verfügung. Die Schulleitung bemüht sich, weitere Aufenthaltsräume auszuweisen.
4.9 Zwei Schüler/innen aus jeder Klasse sind für die Ordnung ihres Klassenraumes verantwortlich. Dieses Amt wird wöchentlich an zwei andere Schüler/innen weitergegeben und ins Klassenbuch eingetragen. Der Ordnungsdienst wird jeweils am Ende der 2., 4. und 6. Stunde durchgeführt.
4.10 Zu Beginn des Schulhalbjahres wird jeweils ein Plan für den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände (Hausmeister) und in der Cafeteria (Schulleiter) veröffentlicht. Die Klassenlehrer/innen teilen ihre Schüler/innen danach ein und überprüfen die Durchführung.
4.11 Alle, die zur Schulgemeinde der Elisabethschule gehören, gehen respektvoll und höflich miteinander um. Dies bringen sie auch durch angemessene Kleidung zum Ausdruck.
4.12 Gegenstände oder Verhaltensweisen, die andere Personen gefährden oder belästigen oder anderer Personen Eigentum oder Schulinventar beschädigen können, sind nicht gestattet.
4.13 Fundsachen werden im Hausmeisterbüro abgegeben.
4.14 Das Eigentum der Schule, der Lehrer/innen, der Schüler/innen sowie des Personals ist pfleglich zu behandeln. Falls trotzdem einmal Schäden auftreten sollten, sind diese umgehend beim Hausmeister oder der Aufsicht führenden Lehrkraft zu melden.
4.15 Räder und Krafträder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen; der Schulparkplatz bleibt für die Lehrkräfte reserviert.
4.16 Es wird dringend davon abgeraten, wertvolle Gegenstände (z.B. Handy) in die Schule mitzubringen, weil sie bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nicht versichert sind. Besondere Vorsicht gilt bei allen Veranstaltungen und in Sporthallen.
5. Cafeteria-Ordnung
5.1 Die Cafeteria dient als Aufenthaltsraum und Speisesaal für alle Schülerinnen und Schüler, das Hauspersonal und das Kollegium der Schule.
5.2 Während der großen Pausen und der Mittagspause (6. und 7. Stunde) dient die Cafeteria vorrangig als Speisesaal. Alle, die nicht oder nicht mehr mit der Einnahme von mitgebrachten oder in der Cafeteria erworbenen Nahrungsmitteln beschäftigt sind, machen Personen, die einen Platz zur Essenseinnahme suchen, bereitwillig Platz.
5.3 Vor der Essensausgabe bzw. den Verkaufstheken reihen sich alle Interessenten hintereinander ein. Ein Verkauf an Personen, die in einem ungeordneten Pulk vor der Theke stehen, findet nicht statt.
5.4 Das gebrauchte Geschirr wird von allen Cafeteria-Nutzern in die dafür vorgesehenen Geschirrcontainer gestellt. Tüten oder Servietten werden in die dafür vorgesehenen Müllbehälter geworfen. Sollten Tische oder Bänke versehentlich mit Speisen oder Getränken verunreinigt worden sein, so werden diese vom Verursacher mit den dafür vorgesehenen Tüchern gesäubert.
5.5 Die Cafeteria-Nutzer und das Personal bemühen sich um einen höflichen und ruhigen Umgangston untereinander. Lautes Rufen, lautstarke Unterhaltungen, das Hören von lauter Musik und die Nutzung von Handys sind nicht gestattet.
5.6 Dem Cafeteria-Personal werden Wünsche oder Beschwerden in freundlichem und höflichem Ton vorgetragen oder diese in schriftlicher Form unter Angabe von Name und Klasse in den dafür vorgesehenen Briefkasten des Cafeteria-Betreibers eingeworfen. Alle Beschwerden und Wünsche werden vom Cafeteria-Betreiber umgehend individuell oder durch Aushang beantwortet.
5.7 Die Reservierung von Tischen oder Sitzreihen ist nur dem Cafeteria-Personal oder der Schulleitung für Gäste der Schule gestattet. Jedem Cafeteria-Nutzer ist die kurzfristige Reservierung nur eines benachbarten Platzes erlaubt.
5.8 Mitgebrachte oder außerhalb des Schulgeländes erworbene Speisen dürfen nur dann in der Cafeteria verzehrt werden, wenn der Verpackungsmüll (z.B. Pizza-Kartons) in dafür vorgesehene Gefäße entsorgt wird. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so kann diese Erlaubnis zurückgenommen werden.
5.9 Die Jahrgangsstufen 9, (10,) E 1/2 und Q 1/2 sind dafür zuständig, groben Schmutz und Müll in der Cafeteria zu beseitigen. Die Reinigung erfolgt jeweils um 12:30 Uhr und um 14:15 durch eine Gruppe von 4-5 Schülern, die zu Beginn des Halbjahrs durch einen Dienstplan benannt werden.
5.10 Nach der Mittagspause bleibt die Cafeteria bis zum Unterrichtsschluss um 17.05 Uhr als Aufenthaltsraum geöffnet. Einzelne Bereiche können vom Cafeteria-Personal bereits vorher zur Reinigung gesperrt werden. Diese Sperrung kann bis zum Unterrichtsende aufrechterhalten werden.
6. Mediennutzung
6.1 Auf dem Schulgelände, in externen Sportstätten, auf Wandertagen und Klassenfahrten besteht für Schülerinnen und Schüler ein Nutzungsverbot für sämtliche digitale Endgeräte, außer der schulisch verwalteten iPads. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
6.2 Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen ein Handy und/oder eine Smartwatch ausschließlich in der Oberstufenbibliothek nutzen.
6.3 Die digitalen Endgeräte (außer schulischen iPads) sind optisch und akustisch nicht wahrnehmbar aufzubewahren.
6.4 Bei Verstoß kann das digitale Endgerät von der Lehrkraft eingezogen werden und muss ggf. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
6.5 Leitgedanke zum Einsatz von iPads im Unterricht: Das eigene iPad in der Schule ist ein Unterrichtswerkzeug. Die Lehrkraft kann dessen Nutzung in bestimmten Unterrichtssitua-tionen untersagen.
Jg. 5 – 8 | Jg. 9 – 10 | Jg. 11 – 13 | |
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WLAN | ✕ | ✓ 1 Gerät | ✓ 1 Gerät |
Intranet (IServ, Homepage, Wiki, GeoGebra, …) | ✕ | ✓ | ✓ |
Internet | ✕ | ✕ | (✓) auf Antrag |
temporäre Internet-Freigabe bzw. -Sperrung durch Lehrer:in | ✓ | ✓ | ✓ |
6.6 In Pausen ist die Nutzung von iPads außerhalb der definierten Rückzugsräume (Oberstu-fe: Klassenräume/Oberstufenbibliothek/Oberstufenraum; Jgst. 9/10: Mittelstufenbibliothek, bei Bedarf weitere Rückzugsräume) nicht gestattet. Ab der 7. Stunde und in Freistunden darf das iPad auch außerhalb der Rückzugsräume für schulische Zwecke genutzt werden.
Stand: Febr. 2025