Eingeladen wird vom Elternbeirat, bei neu zusammengesetzten Klassen von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer. Die ersten Elternabende der Klassen 5, 7 und 9 werden zentral vom Schulleiter eingeladen, die Elternabende der Qualifiaktionsphase vom Studienleiter. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 10 Tage.
Der Elternbeirat wird für 2 Jahre gewählt, es sei denn, die Klasse wird neu zusammengesetzt (E-Phase).
Die Klassenlehrer/innen melden den Elternabend im Sekretariat an und lassen sich dort auch Unterlagen geben (Wahlzettel, Protokollformular). Die Raumbelegung bitte mit dem Stellvertreter und dem Hausmeister absprechen. Die Elternabende finden in der Regel im Gebäude F statt, die der Klassen 5 und 7 im Klassenraum.
Bitte unterstützen Sie die Eltern, wenn Sie thematische Elternabende organisieren möchten (z.B. Internetsicherheit, Suchtgefahren, Gewaltprävention).
Wahlen: Für die Wahl der Elternvertreter beachten Sie bitte die Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen.
Wenn Lehrkräfte neu in einer Klasse unterrichten, werden sie gebeten, sich und ihren Unterricht jeweils auf dem 1. Elternabend vorzustellen.
Beim 1. Elternabend der Klassen 5 geht der Schulleiter mit dem SEB-Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Fördervereins durch alle Klassen, begrüßt die Eltern und die beiden Gremienvertreter werben für die Mitarbeit in beiden Gremien. Auch der Leiter der Ganztagsschule geht von Klasse zu Klasse und stellt die GTS vor.
Ratgeber für Eltern bzw. Elternvertreter/innen
Rechtsgrundlage: Hessisches Schulgesetz §§ 100 ff.