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Cafeteria

Angebot

In der Cafeteria kann auf Vorbestellung ein warmes Mittagessen (gemäß der sog. Bremer Checkliste) eingenommen werden. Zusätzlich gibt es einen warmen Mittagssnack, der nicht vorbestellt werden muss (z.B. Pasta). Außerdem werden Kiosk-Artikel angeboten. Die Cafeteria ist angewiesen, auf eine gesunde Ernährung zu achten. Den Speiseplan finden Sie auf der Homepage.

Mensa-Max

Die Mittagessenszeiten sind entweder von 12.25 bis 13.10 Uhr oder von 13.10 bis 13.55 Uhr – je nach Stundenplan. In den großen Pausen ist der Kioskbereich geöffnet. Ab diesem Schuljahr (21/22) haben wir ein neues Chip-Bezahlsystem Mensa-Max eingeführt. Melden Sie Ihr Kind hierfür unter www.mensastadt.de an.

Die weiteren benötigten Daten lauten: Projekt: MR2382 • Einrichtung: Elisabeth • Freischaltcode: 4328

Pächter bzw. Betreiber

Stefan van’t Hoogt, Alter Behring-Gutshof Consulting & Service GmbH, Brunnenstr. 16, 35041 Marburg, Telefon: 06421 / 988859, Telefax: 06421 / 988858, E-Mail: info@behring-gutshof.de, www.behring-gutshof.de

Nutzungsordnung

Die Nutzung der Cafeteria durch die Schulgemeinde wird in der Schulordnung unter Punkt 5 geregelt:

  • 5.1 Die Cafeteria dient als Aufenthaltsraum und Speisesaal für alle Schülerinnen und Schüler, das Hauspersonal und das Kollegium der Schule.
  • 5.2 Während der großen Pausen und der Mittagspause (6. und 7. Stunde) dient die Cafeteria vorrangig als Speisesaal. Alle, die nicht oder nicht mehr mit der Einnahme von mitgebrachten oder in der Cafeteria erworbenen Nahrungsmitteln beschäftigt sind, machen Personen, die einen Platz zur Essenseinnahme suchen, bereitwillig Platz.
  • 5.3 Vor der Essensausgabe bzw. den Verkaufstheken reihen sich alle Interessenten hintereinander ein. Ein Verkauf an Personen, die in einem ungeordneten Pulk vor der Theke stehen, findet nicht statt.
  • 5.4 Das gebrauchte Geschirr wird von allen Cafeteria-Nutzern in die dafür vorgesehenen Geschirrcontainer gestellt. Tüten oder Servietten werden in die dafür vorgesehenen Müllbehälter geworfen. Sollten Tische oder Bänke versehentlich mit Speisen oder Getränken verunreinigt worden sein, so werden diese vom Verursacher mit den dafür vorgesehenen Tüchern gesäubert.
  • 5.5 Die Cafeteria-Nutzer und das Personal bemühen sich um einen höflichen und ruhigen Umgangston untereinander. Lautes Rufen, lautstarke Unterhaltungen, das Hören von lauter Musik und die Nutzung von Handys sind nicht gestattet.
  • 5.6 Dem Cafeteria-Personal werden Wünsche oder Beschwerden in freundlichem und höflichem Ton vorgetragen oder diese in schriftlicher Form unter Angabe von Name und Klasse in den dafür vorgesehenen Briefkasten des Cafeteria-Betreibers eingeworfen. Alle Beschwerden und Wünsche werden vom Cafeteria-Betreiber umgehend individuell oder durch Aushang beantwortet.
  • 5.7 Die Reservierung von Tischen oder Sitzreihen ist nur dem Cafeteria-Personal oder der Schulleitung für Gäste der Schule gestattet. Jedem Cafeteria-Nutzer ist die kurzfristige Reservierung nur eines benachbarten Platzes erlaubt.
  • 5.8 Mitgebrachte oder außerhalb des Schulgeländes erworbene Speisen dürfen nur dann in der Cafeteria verzehrt werden, wenn der Verpackungsmüll (z.B. Pizza-Kartons) in dafür vorgesehene Gefäße entsorgt wird. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so kann diese Erlaubnis zurückgenommen werden.
  • 5.9 Die Jahrgangsstufen 9, (10,) E 1/2 und Q 1/2 sind dafür zuständig, groben Schmutz und Müll in der Cafeteria zu beseitigen. Die Reinigung erfolgt jeweils um 12:30 Uhr und um 14:15 durch eine Gruppe von 4-5 Schülern, die zu Beginn des Halbjahrs durch einen Dienstplan benannt werden.
  • 5.10 Nach der Mittagspause bleibt die Cafeteria bis zum Unterrichtsschluss um 17.05 Uhr als Aufenthaltsraum geöffnet. Einzelne Bereiche können vom Cafeteria-Personal bereits vorher zur Reinigung gesperrt werden. Diese Sperrung kann bis zum Unterrichtsende aufrechterhalten werden.

Reinigung

Ein Reinigungsdienst, der sich aus den Klassen und Lerngruppen der Jahrgangsstufen 10 und E-Phase rekrutiert (2018/19: 9 und 10), ist für die Entfernung von grobem Schmutz und die Ordnung von Tischen und Stühlen zuständig. Der Einsatz des Reinigungsdienstes erfolgt nach einem Plan, den der Schulleiter zu Beginn eines jeden Halbjahrs veröffentlicht. Die Reinigung wird in der 6. und in der 8. Stunde vorgenommen. Die betroffenen Lehrkräfte achten darauf, dass der Plan eingehalten wird.

cafeteria.txt · Zuletzt geändert: 07.02.2022 22:23 von Thomas Ritter

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