Pädagogische Konferenzen dienen der Verständigung eines Klassenteams über die Situation in der Klasse, über die Lernentwicklung und über Einzelfälle. Sie treffen Vereinbarungen über Klassenregeln, sorgen für eine Abstimmung der Fächer untereinander (z.B. Verteilung der Hausaufgaben), koordinieren fächerübergreifendes Arbeiten, vereinbaren pädagogische Maßnahmen etc. Sie werden bei Bedarf einberufen. Im rechtlichen Sinne handelt es sich um Dienstbesprechungen, nicht um Klassenkonferenzen i.S. von § 18 der Konferenzordnung.
Laut Beschluss der Gesamtkonferenz am 11.8.2017 sind Pädagogische Konferenzen nach den Herbstferien für die Jahrgangsstufen 5 und 7 verbindlich.
Diese Konferenzen sollen vor den Elternsprechtagen stattfinden. Sie beginnen um 15.30 Uhr und je zwei Konferenzen finden parallel zeitversetzt statt. Die Dauer sollte 30 bis max. 45 Minuten betragen. In der einen Zeitschiene führt der Schulleiter den Vorsitz, in der anderen die Unterstufenleiterin. Die Schulleitung veröffentlicht 14 Tage vorher einen Ablaufplan.
Ziel ist es, Stärken und Schwächen einzelner Schüler/innen (nicht aller) nicht erst in der Zeugniskonferenz zu besprechen, sondern schon für die gezielte Beratung der Eltern als auch für den ersten Förderplan die nötigen Informationen auszutauschen.
Dokumente:
Protokollformular für die Pädagogischen Konferenzen