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leistungsnachweise

Inhaltsverzeichnis

Leistungsnachweise

Für die schriftlichen Leistungsnachweise sind zu beachten:

  • Hessisches Schulgesetz, §§ 73 ff.
  • Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §§ 26 ff
  • dazu Anlage 2: Richtlinie für Leistungsnachweise
  • §9 Oberstufen- und Abiturverordnung
  • Regelung für den Fehlerquotienten

Zu Beginn des Schuljahrs beschließt die Gesamtkonferenz eine Übersicht über die Zahl, Dauer und Verteilung der schriftlichen Leistungsnachweise, die auf den Beschlüssen der Fachkonferenzen beruht. Die Übersicht ist verbindlich.

Die Termine der schriftlichen Leistungsnachweise in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Kursen (z.B. Religion/Ethik, 2. Fremdsprache, WU, Oberstufe) werden am Anfang des Halbjahrs zentral von den Fachbereichsleiter/innen und vom Studienleiter festgelegt.

Die Termine aller schriftlichen Leistungsnachweise sind auf der Übersicht im Vorflur des Lehrerzimmers einzutragen.

Die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise werden in den Notenlisten im Lehrerzimmer festgehalten.

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leistungsnachweise.txt · Zuletzt geändert: 18.01.2022 19:04 von Thomas Ritter

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